Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
911-418-6/55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
<0.0015 0.06%≤C<0.6 ≥0.6% 0.06%≤C<0.6 ≥0.0015%
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2025-04-15
Produktidentifikator
SPRITZSPACHTEL SP WEISS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrieller Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Alle anderen Verwendungen
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 30686 700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Akzo Nobel Deco GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Kein Signalwort
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produkt definition
Gemisch
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verhütung
Nicht anwendbar.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Enthält
CMIT/MIT(3 1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter : Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT- : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden. oder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der
Andere Gefahren
Keine bekannt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren