Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-07-02
Produktidentifikator
LONGS PTFE SPRAY 150 ML
CAS-Nr.
64742-47-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schmierstoff
NOTRUFNUMMERN:
+31 (0) 71 5765200 (tijdens kantooruren
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AKB Longs B.V
E-Mail-Addresse
michel.van.rooyen@akblongs.nl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H229
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H229
Pressurized container: may burst if heated
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösungsmittels entstehen. Vorsicht! Behälter steht unter Druck.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. · Gefahrenpiktogramme entfällt
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Aerosol nicht einatmen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen Vorschriften.
Enthält
62,9 Massenprozent entzündliche Bestandteile
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar *