Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2020-11-03
Produktidentifikator
Syntex 350MH
CAS-Nr.
53585-53-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2119488667-17-xxxx
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wärmeträgerflüssigkeit Gewerbliche Verwendung Industrielle Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für private Zwecke (Haushalt) verwenden
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 89 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AIC | Regloplas GmbH
E-Mail-Addresse
info@aic-regloplas.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H360FD, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenpiktogramme
GHS08, GHS09
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen (bei Verschlucken). H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Während der verwendung bei erhöhten Temperaturen kommt es zur Bildung von niedrigsiedenden und hochsiedenden Sekundareproducten (z.B. Kohlenwasserstoffe)
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Ab- Gefahrenklasse Katego- Gefahrenklasse und Gefahrenhin- schnitt rie -kategorie weis 3.7 Reproduktionstoxizität 1B Repr. 1B H360FD 3.10 Aspirationsgefahr 1 Asp. Tox. 1 H304 4.1C gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) 1 Aquatic Chronic 1 H410 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen. Zusätzliche Angaben Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff.