Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-09-14
Produktidentifikator
HALMPAC
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
des Gemisches Wachstumsregler; Verwendungsdeskriptoren siehe Abschnitt 16
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
Notfallauskunft
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AGRO TRADE Handelsgesellschaft mbH
E-Mail-Addresse
info@agrotrade.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 - (H315) Schwere Augenschädigung /-reizung Kategorie 2 - (H319) Hautsensibilisierung Kategorie 1 - (H317) Gewässergefährdend - Chronisch Kategorie 3 - (H412)
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Achtung H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser und Seife waschen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhan- dene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P333 + P313 Bei Hautreizung oder -Ausschlag Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen. SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den An hang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.