ALDEKOL DES FF

Agro-Hygiene AG

Überarbeitet am : 2017-09-28

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GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 5
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

200-661-7/67-63-0

Name der Chemikalie

Propan-2-ol

Konzentration

-2,5

EC/CAS

230-525-2/7173-51-5

Name der Chemikalie

Didecyldimethylammonium chloride

Konzentration

2,5-5

Aufgeführt in

EC/CAS

270-325-2/68424-85-1

Name der Chemikalie

Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride

Konzentration

5-10

EC/CAS

203-856-5/111-30-8

Name der Chemikalie

Glutaral

Konzentration

10-20

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2017-09-28

Produktidentifikator

ALDEKOL DES FF

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Desinfektionsmittel

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Keine weiteren Informationen verfügbar

Hersteller / Lieferant

Agro-Hygiene AG

NOTRUFNUMMERN:

145

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09 T031 T050

Unternehmensinformationen

Unternehmen

Agro-Hygiene AG

E-Mail-Addresse

info@ewabo.de

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H302, H302+H332, H314, H317, H318, H332, H334, H335, H400, H410, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H302

Harmful if swallowed

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

Akute Toxizität (oral), Kategorie 4 H302 Akute Toxizität (Inhalativ: Staub, Nebel) H332 Kategorie 4 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1B H314 Schwere Augenschädigung/-reizung, H318 Kategorie 1 Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 H334 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige H335 Exposition), Kategorie 3, Atemwegsreizung Akut gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie H411 2 Volltext der Gefahrenklassen und Gefahrenhinweise: siehe Abschnitt 16

Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt

Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann die Atemwege reizen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)

Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09

Signalwort

Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Glutaral; Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl-C12-16-alkyldimethyl-, Chloride; Didecyldimethylammoniumchlorid

Gefahrenhinweise

H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H334 - Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 - Kann die Atemwege reizen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P260 - Nebel, Dampf, Aerosol nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt anrufen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P403+P233 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

Weitere Informationen

Es sind die zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Artikel 69 zu beachten.

2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.

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