Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
111-30-8
Name der Chemikalie
Glutaral
Konzentration
N/A
EC/CAS
7173-51-5
Name der Chemikalie
Didecyldimethylammonium chloride
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-856-5
Name der Chemikalie
glutaral
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-02-07
Produktidentifikator
Desinol Ekstra
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Desinfektionsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
-
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformationszentrale Göttingen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AGRAVIS Raiffeisen AG
E-Mail-Addresse
sds@kft.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xn; Gesundheitsschädlich R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Xn; Sensibilisierend R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Xi; Reizend R37: Reizt die Atmungsorgane. N; Umweltgefährlich R50: Sehr giftig für Wasserorganismen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Verätzungen müssen sofort behandelt werden, da sonst schwer heilende Wunden entstehen.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend N Umweltgefährlich
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Glutaral Didecyldimethylammoniumchlorid
R-Sätze
20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. 34 Verursacht Verätzungen. 37 Reizt die Atmungsorgane. 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
S-Sätze
9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken. 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Es sind die zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Richtlinie 98/8/EG Artikel 20 zu beachten (Biozidrichtlinie).
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar