Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-448-7/106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
10<=x%<25
EC/CAS
200-857-2/75-28-5
Name der Chemikalie
iso-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
25<=x%<10
EC/CAS
265-150-3/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
2.5<=x%<10
Allgemeine Information
Version
Nr. 2
Überarbeitet am
2016-04-28
Produktidentifikator
TRIG-A-CAP EXTRA
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotruf Berlin: Telefon +49 (0) 30/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
A.M.P.ER.E. Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
sdb@ampere.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch wird als Spray verwendet. Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr.
Gefahrenpiktogramme
GHS02
Signalwort
GEFAHR
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Sicherheitshinweise
Allgemeines P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
Lagerung
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. Version : Nr. 2 (28/04/2016) Revision : Nr. 14 (27/04/2016) TRIG-A-CAP EXTRA
Weitere Informationen
Gebrauch ausschließlich für berufliche Anwender. Nicht in geschlossenen Räumen anwenden. Das Produkt nur für den dazu bestimmten Gebrauch anwenden.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Europeen Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XII der REACH-Richtlinie