Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-07-10
Produktidentifikator
Biotonnen-Pulver
CAS-Nr.
1302-78-9
REACH-Registrierungsnummer
gem.
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
und Verwendung, von denen
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)7151-1715-5
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Aeroxon Insect Control GmbH
E-Mail-Addresse
info@aeroxon.de
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung nach CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, aktuelle Fassung) Nicht eingestuft, Bentonit erfüllt die Kriterien zur Klassifizierung nicht. Einstufung nach EU-Richtlinie (67/548/EWG oder 1999/45/EG, aktuelle Fassung) Nicht eingestuft, Bentonit erfüllt die Kriterien zur Klassifizierung nicht.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, aktuelle Fassung) Das Produkt ist nicht eingestuft und gekennzeichnet gemäß GHS Verordnung. .
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt enthält weniger als 1 % w/w RCS (alveolengängige kristalline Silica). Der Gehalt an alveolengängiger kristalliner Silica wird mit Hilfe der „Size-Weighted Respirable Fraction – SWERF“-Methode bestimmt. Alle Details über die SWERF-Methode finden Sie unter www.crystallinesilica.de Handelsname: Biotonnen-Pulver Abhängig von der Handhabung und Verwendung (Mahlen, Trocknen, Verpacken), kann einatembarer Feinstaub erzeugt werden. Der Staub enthält alveolengängigen Quarzfeinstaub. Längeres und/oder starkes Einatmen von Quarzfeinstaub kann Lungenfibrose verursachen, gemeinhin als Silikose bezeichnet. Die wichtigsten Symptome von Silikose sind Husten und Atemlosigkeit. Berufsbedingte Exposition gegenüber Feinstaub sollte überwacht und kontrolliert werden. Beim Umgang mit dem Produkt sollten Methoden und Techniken zur Minimierung oder Verhinderung der Staubentwicklung angewendet werden. Der Stoff erfüllt die Kriterien für PBT oder vPvB nicht.