Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-777-6/110-54-3
Name der Chemikalie
n-Hexan (790/2009)
Konzentration
≥10
EC/CAS
204-696-9/124-38-9
Name der Chemikalie
Carbon dioxide CO2
Konzentration
<5
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2025-06-20
Produktidentifikator
B1 Bremsen- und Teilereiniger
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für die Allgemeinheit bestimmt
Hersteller / Lieferant
Aerotrim N.V
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 30686 700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Aerotrim N.V
E-Mail-Addresse
info@aerotrim.be
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H315, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS09
Signalwort
Gefahr
Enthält
n-Hexan; Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cyclika, <5% n-Hexan
Gefahrenhinweise
H222 - Extrem entzündbares Aerosol. H229 - Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 - Verursacht Hautreizungen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 - Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 - Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P410+P412 - Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C, 122 °F aussetzen. P501 - Inhalt, Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente Stoffe, die die PBT-Kriterien gemäß REACH Anhang Propan (74-98-6), Kohlendioxid (124-38-9), n-Hexan (110-54-3) XIII nicht erfüllen Stoffe, die die vPvB-Kriterien gemäß REACH Anhang Propan (74-98-6), Kohlendioxid (124-38-9), n-Hexan (110-54-3) XIII nicht erfüllen Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 % Komponente Stoffe sind nicht aufgrund endokrin wirkender n-Hexan (110-54-3) Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Aerosol, Kategorie 1 H222;H229 Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 2 H315 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), H336 Kategorie 3, betäubende Wirkungen Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Extrem entzündbares Aerosol. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Verursacht Hautreizungen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.