Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
123-31-9
Name der Chemikalie
1,4-Dihydroxybenzol (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
204-617-8
Name der Chemikalie
1,4-Dihydroxybenzol (790/2009)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-07-23
Produktidentifikator
ADOTOL Konstant II
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
fotografischer Entwickler
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wurden nicht bestimmt
Herstellername
Adox Fotowerke GmbH
NOTRUFNUMMERN:
112 (allgemeine Notrufnummer
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Adox Fotowerke GmbH
E-Mail-Addresse
info@adox.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H318, H341, H351, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Skin Sens. 1 H317, Eye Dam. 1 H318, Muta. 2 H341, Carc. 2 H351, Aquatic Acute 1 H400 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Sehr giftig für Wasserorganismen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme und Signalwort GEFAHR Auf dem Etikett aufgeführte gefährliche Inhaltsstoffe
Enthält
Hydrochinon.
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P264 Nach Gebrauch Händegründlich waschen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß nationalen Vorschriften in gekennzeichnete Container für Abfälle entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die im Produkt enthaltenen Komponenten erfüllen nicht die PBT oder vPvB- Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.