Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-808-3/110-85-0
Name der Chemikalie
Piperazin
Konzentration
>=0,1-<1
EC/CAS
214-688-7/1185-81-5
Name der Chemikalie
Dibutyltin dilauryl mercaptide
Konzentration
=0,25-<0,3
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-11-21
Produktidentifikator
REPLASTeasy KUNSTSTOFFKLEBER SUPERFAST - 50
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoffe Produkt zur professionellen Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
gen der Anwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)6132
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Adolf Wuerth GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
isi@wuerth.com
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Verhütung
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsor- gungsanlage zuführen. Piperazin, Dibutylbis(dodecylthio)stannan. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Weitere Informationen
EUH208
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.