Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-199-0
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-07-01
Produktidentifikator
Wagner Vorkleber W259
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Vorkleber für Buntsteinputz
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bei bestimmungsgemäßer Verarbeitung
NOTRUFNUMMERN:
+49 06461 951299
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Adolf Wagner GmbH
E-Mail-Addresse
info@wagner-putze.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H315, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Gefahrenkategorien
Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 3
Gefahrenhinweise
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, <2% Aromaten Kohlenwasserstoffe, C9-C11,Isoalkane, Cycloalkane, <2% Aromaten
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P370+P378 Bei Brand: Sand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden. P501 Inhalt/Behälter Restmengen und nicht wiederverwertbare Lösungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen. zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bei bestimmungsgemäßem Umgang.