Petroleum

ADLER-WERK Lackfabrik

Überarbeitet am : 2014-07-25

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GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2014-07-25

Produktidentifikator

Petroleum

CAS-Nr.

90622-58-5

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Flüssiger Brennstoff und Reinigungsmittel für berufsmäßige oder Verbraucher-Verwendungen

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS08

Unternehmensinformationen

Unternehmen

ADLER-WERK Lackfabrik

E-Mail-Addresse

deutschland@adler-lacke.com, sdb-info@adler-lacke.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H304

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H304

May be fatal if swallowed and enters airways

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

VII Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R65 Gesundheitsschädlich kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösungsmittels entstehen.

Klassifizierungs-System

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme

GHS08

Signalwort

Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Kohlenwasserstoffe, C11-C13, Isoalkane, <2% Aromaten

Gefahrenhinweise

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.

Weitere Informationen

EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

PBT

Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT

vPvB

Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als vPvB *

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