Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
EC/CAS
1336-21-6
Name der Chemikalie
ammonium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-905-0
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-647-6
Name der Chemikalie
Ammonia
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-12-19
Produktidentifikator
Innenlasur UV 100
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtungsstoff für berufsmäßige oder Verbraucher-Anwendungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADLER-WERK Lackfabrik
E-Mail-Addresse
deutschland@adler-lacke.com, sdb-info@adler-lacke.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG entfällt Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
PBT
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT
vPvB
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als vPvB