Holzentgrauer

ADLER-WERK Lackfabrik

Überarbeitet am : 2015-03-20

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GHS05
Gesundheitsrisikobewertung 3
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

205-634-3

Name der Chemikalie

Oxalic acid, its esters and alkaline salts

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2015-03-20

Produktidentifikator

Holzentgrauer

CAS-Nr.

6153-56-6

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Reinigungs- und Entgrauungsmittel für verwittertes Holz; für berufsmäßige oder Verbraucher-

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

ADLER-WERK Lackfabrik

E-Mail-Addresse

sdb-info@adler-lacke.com, deutschland@adler-lacke.com

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H318

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H318

Causes serious eye damage

Abschnitt 2

CLP-KLASSIFIZIERUNG

VII Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Xi; Reizend R36: Reizt die Augen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

Klassifizierungs-System

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

2.2. Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme

GHS05

Signalwort

Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Oxalsäure-Dihydrat

Gefahrenhinweise

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

PBT

Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT

vPvB

Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als vPvB *

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