Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
EC/CAS
1314-13-2
Name der Chemikalie
Zinc oxide; C.I. 77947
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-905-0
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-222-5
Name der Chemikalie
Zinc oxide (2)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-11
Produktidentifikator
Acryl-Spritzfüller
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Beschichtungsstoff für industrielle oder berufsmäßige Verwendungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADLER-WERK Lackfabrik
E-Mail-Addresse
sdb-info@adler-lacke.com, deutschland@adler-lacke.com
GHS-Informationen
Signalwort
entfällt
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H412
Harmful to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
VII Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
entfällt
Signalwort
entfällt
Gefahrenhinweise
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT
vPvB
Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als vPvB *