Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
206-019-2/288-32-4
Name der Chemikalie
Imidazol (2015/1221)
Konzentration
<0,30%
Allgemeine Information
Version
1,17
Überarbeitet am
2026-01-14
Produktidentifikator
ADDINOL Protect Extra
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Korrosionsinhibitor
Hersteller / Lieferant
ADDINOL Lube Oil GmbH
Herstellername
ADDINOL Lube Oil GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 30 30686700
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADDINOL Lube Oil GmbH
E-Mail-Addresse
info@addinol.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360D
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360D
May damage the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natrium-2-ethylhexanoat
Gefahrenhinweise
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Nur für gewerbliche Anwender
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
2.3 Sonstige Gefahren
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Längerer oder wiederholter Hautkontakt kann entfettend wirken und zu Dermatitis führen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Repr. 1B; H360D Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].