ADDINOL Cliptec XHS 280

ADDINOL Lube Oil GmbH

Überarbeitet am : 2024-08-02

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GHS09
Gesundheitsrisikobewertung 1
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 4

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

270-128-1/68411-46-1

Name der Chemikalie

benzenamine, N-phenyl-, reaction products with 2,4,4-trimethylpentene (BPTMP)

Konzentration

1-<2,5%

Aufgeführt in

EC/CAS

273-066-3/68937-41-7

Name der Chemikalie

Isopropylphenyl phosphate

Konzentration

1-<2,5%

Aufgeführt in

Allgemeine Information

Version

CH - de

Überarbeitet am

2024-08-02

Produktidentifikator

ADDINOL Cliptec XHS 280

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Schmiermittel und Zusatzstoff Nur für industrielle Zwecke

Hersteller / Lieferant

ADDINOL Lube Oil GmbH

Herstellername

ADDINOL Lube Oil GmbH

NOTRUFNUMMERN:

+49 (0) 30 30686700

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS09 M004 M009

Unternehmensinformationen

Unternehmen

ADDINOL Lube Oil GmbH

E-Mail-Addresse

info@addinol.de

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H411

Toxic to aquatic life with long lasting effects

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Gefahrenhinweise

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.

Ergänzende Gefahrenhinweise

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.

2.3 Sonstige Gefahren

Längerer oder wiederholter Hautkontakt kann entfettend wirken und zu Dermatitis führen. Ausgelaufenes Produkt nicht im Boden versickern lassen. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Aquatic Chronic 2; H411 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].

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