Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-156-6/64742-53-6
Name der Chemikalie
Distillates (petroleum), hydrotreated light naphthenic
Konzentration
15-<20%
EC/CAS
809-930-9/1330-78-5
Name der Chemikalie
Tris(methylphenyl) phosphate
Konzentration
<0,50%
Allgemeine Information
Version
1,21
Überarbeitet am
2023-01-24
Produktidentifikator
ADDINOL Arctic Fluid 5606
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Hydraulikflüssigkeit(en) und Zusatzstoff(e)
Hersteller / Lieferant
ADDINOL Lube Oil GmbH
Herstellername
ADDINOL Lube Oil GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADDINOL Lube Oil GmbH
E-Mail-Addresse
info@addinol.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte naphthenhaltige pharmazeutisches Weißöl
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
2.3 Sonstige Gefahren
Längerer oder wiederholter Hautkontakt kann entfettend wirken und zu Dermatitis führen. Ausgelaufenes Produkt nicht im Boden versickern lassen. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Asp. Tox. 1; H304 Aquatic Chronic 3; H412 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].