Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-448-7/106-97-8
Name der Chemikalie
n-Butan, enthält 0,1% Butadien
Konzentration
<35%
Allgemeine Information
Version
1,02
Überarbeitet am
2023-06-20
Produktidentifikator
ADDINOL Anti-Seize Paste GAL Spray
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Aerosol - Trennmittel
Hersteller / Lieferant
ADDINOL Lube Oil AT GmbH
Herstellername
ADDINOL Lube Oil GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+43 1406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADDINOL Lube Oil GmbH
E-Mail-Addresse
info@addinol.de, info@addinol-lubeoil.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222, H229, H315, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H222
Extremely flammable aerosol
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, < 5% n-Hexan
Gefahrenhinweise
H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Enthält 67 Massenprozent entzündbare Bestandteile
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Aerosol 3; H229 Skin Irrit. 2; H315 STOT SE 3; H336 Aquatic Chronic 3; H412 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].