Allgemeine Information
Version
1 41 - Ersetzt die
Überarbeitet am
2024-06-05
Produktidentifikator
ADDINOL Addisolv D
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Metallbearbeitungstoffe: Reinigungsmittel
Hersteller / Lieferant
ADDINOL Lube Oil GmbH
Herstellername
ADDINOL Lube Oil GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADDINOL Lube Oil GmbH
E-Mail-Addresse
info@addinol.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, < 2% Aromaten Kohlenwasserstoffe, C11-C13, Isoalkane, < 2% Aromaten
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Sicherheitshinweise
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Dämpfe des Produktes sind schwerer als Luft und können sich am Boden, in Gruben, Kanälen und Kellern in höherer Konzentration sammeln. Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Dieses Material ist brennbar und kann durch Hitze, Funken, Flammen oder andere Zündquellen (z.B. statische Elektrizität, Zündflammen, mechanische/elektrische Ausrüstung) entzündet werden. Längerer oder wiederholter Hautkontakt kann entfettend wirken und zu Dermatitis führen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Asp. Tox. 1; H304 Wortlaut der Gefahrenhinweise: siehe ABSCHNITT 16. Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS].