Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-234-3/104-76-7
Name der Chemikalie
2-ethyl-1-hexanol
Konzentration
1-5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-11-26
Produktidentifikator
Profi Fluroxy 200
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid Verwendungsdeskriptoren siehe Abschnitt 16
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADAMA Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H318, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Eye Dam. 1 H318-Verursacht schwere Augenschäden. Asp. Tox. 1 H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. STOT SE 3 H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Aquatic Chronic 2 H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Xi, Reizend, R41 Umweltgefährlich, R52/53 Xn, Gesundheitsschädlich, R65 R66 R67 H318-Verursacht schwere Augenschäden. H304-Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336-Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260-Dampf oder Aerosol nicht einatmen. P280-Augenschutz tragen. P301+P330+P331-BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501-Inhalt/Behälter in gesicherter Weise der Entsorgung zuführen. EUH066-Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401-Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Kohlenwasserstoffe, C10, Aromaten, <1% Naphthalin Calciumdodecylbenzolsulfonat
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahr
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.