Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
240-286-6/16118-49-3
Name der Chemikalie
Carbetamid (ISO); (R)-1-(Ethylcarbamoyl)ethylcarbanilat; (2R)-1-(ethylamino)-1-oxopropan-2-ylphenylcarbamat (2017/776)
Konzentration
57-63
Allgemeine Information
Produktidentifikator
Crawler
CAS-Nr.
16118-49-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADAMA Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
info@de.adama.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H351, H360D, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Schwere Augenschädigung Kategorie 2 - (H319) /-reizung Karzinogenität Kategorie 2 - (H351) Reproduktionstoxizität Kategorie 1B - (H360D) Gewässergefährdend - Chronisch Kategorie 2 - (H411)
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Signalwort
GEFAHR
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen H360D - Kann das Kind im Mutterleib schädigen H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P308 + P310 - BEI Exposition oder falls betroffen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen P405 - Unter Verschluss aufbewahren P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. EU-Hinweise zu spezifischen EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten Weitere Sätze für PPP SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.)
2.3 Sonstige Gefahren
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