Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
79622-59-6
Name der Chemikalie
Fluazinam (ISO); 3-Chlor-N-[3-chlor-2,6-dinitro-4-(trifluormethyl)phenyl]-5-(trifluormethyl)pyridin-2-amin (605/2014)
Konzentration
30-40
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0,005-<0
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-11-18
Produktidentifikator
Carneol
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADAMA Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H361d, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H361d
Suspected of damaging the unborn child
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Repr. 2 H361d-Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Aquatic Acute 1 H400-Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410-Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Achtung H361d-Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410-Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201-Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280-Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Gesichts-/Augenschutz tragen. P501-Inhalt/Behälter in gesicherter Weise der Entsorgung zuführen. EUH208-Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401-Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.