Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-01-13
Produktidentifikator
Brevis
1.3 Synonyme:
Metamitron 150 SG
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fruchtausdünner
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
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NOTRUFNUMMERN:
(GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, Klinische
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADAMA Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
info@de.adama.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Akute orale Toxizität Kategorie 4 - (H302) Schwere Augenschädigung Kategorie 1 - (H318) /-reizung Gewässergefährdend - Chronisch Kategorie 2 - (H411)
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Signalwort
GEFAHR
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H318 - Verursacht schwere Augenschäden H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P264 - Nach Gebrauch Gesicht, Hände und alle ausgesetzten Hautpartien sorgfältig waschen P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P301 + P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P330 - Mund ausspülen P501 - Inhalt/Behälter einer genehmigten Deponie zuführen EU-Hinweise zu spezifischen EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten Weitere Sätze für PPP SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. SPe 4 -Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen.
2.3 Sonstige Gefahren
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