Allgemeine Information
Version
1.04
Überarbeitet am
2025-01-17
Produktidentifikator
Brevis
1.3 Synonyme:
Metamitron 150 SG
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fruchtausdünner
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen vor
Hersteller / Lieferant
ADAMA Deutschland GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADAMA Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
info.de@adama.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H318, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H318 - Verursacht schwere Augenschäden H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P308 + P310 - BEI Exposition oder falls betroffen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen P501 - Inhalt/Behälter einer zugelassenen Einrichtung zur Abfallentsorgung zuführen EU-Hinweise zu spezifischen EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung Weitere Sätze für PPP einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.)
PBT
& vPvB Das Produkt enthält keine Substanz(en), die als PBT oder vPvB eingestuft sind. Informationen zur endokrinen Störung Persistente organische Schadstoffe Keine bekannt. Nicht zutreffend.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akute orale Toxizität Kategorie 4 - (H302) Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 1 - (H318) Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 - (H411)