Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
254-938-2/40487-42-1
Name der Chemikalie
Pendimethalin (ISO); N-(1-Ethylpropyl)-2,6-dinitro-3,4-xyliden (2022/692)
Konzentration
609-042-
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0,005-<0
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-11-18
Produktidentifikator
ACTIVUS SC
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid Verwendungsdeskriptoren siehe Abschnitt 16
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Entfällt
NOTRUFNUMMERN:
(GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, Klinische Toxikologie, Universitätsklinikum, Langenbeckstr
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADAMA Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Aquatic Acute 1 H400-Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410-Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Achtung H410-Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P501-Inhalt/Behälter in gesicherter Weise der Entsorgung zuführen. EUH208-Enthält Pendimethalin (ISO), 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401-Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 11 % des Gemisches besteht aus Beistoffen unbekannter Inhalationstoxizität. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.