Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
262-104-4/60207-90-1
Name der Chemikalie
1-[[2-(2,4-Dichlorophenyl)-4-propyl-1,3-dioxolan-2-yl]methyl]-1H-1,2,4-triazole
Konzentration
25-30
EC/CAS
200-751-6/71-36-3
Name der Chemikalie
1-butanol
Konzentration
1-<5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-10-15
Produktidentifikator
250 g/l Propiconazol
CAS-Nr.
60207-90-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid Verwendungsdeskriptoren siehe Abschnitt 16
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ADAMA Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H400
Very toxic to aquatic life
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
Aquatic Acute 1 H400-Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410-Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) N, Umweltgefährlich, R50/53
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Achtung H410-Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. P102-Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P501-Inhalt/Behälter in gesicherter Weise der Entsorgung zuführen. EUH208-Enthält Propiconazol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401-Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
2.3 Sonstige Gefahren
ACHAT Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.