Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-662-2/67-64-1
Name der Chemikalie
acetone
Konzentration
5-<10%
EC/CAS
203-806-2/110-82-7
Name der Chemikalie
Cyclohexane
Konzentration
<1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2017-09-30
Produktidentifikator
Adam Hall Sprühkleber
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Aerosol-Klebstoffe, Dichtstoffe – nur für Industrie und gewerbliche Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)6331 6080566, +49 (0)6131 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Adam Hall GmbH
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H222+P338, H229, H315, H319, H336, H412
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Aceton; 2-Propanon, Propanon Kohlenwasserstoffe, C7, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene Kohlenwasserstoffe, C6-C7, Isoalkane, Cyclene, <5% n-Hexan Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, <5% n-Hexane • Gefahrhinweise H222 Extrem entzündbares Aerosol. H229 Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell +P338 vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P410+P412 Vor Sonneneinstrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei unzureichender Belüftung und/oder durch Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Gemische möglich.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
• Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Aerosol1 Aerosole Hautreiz. 2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Augenreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung STOT einm. 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Aqu. chron. 3 Gewässergefährdend