Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7782-49-2
Name der Chemikalie
Selenium
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-957-4
Name der Chemikalie
Selenium and its compounds with the exception of selenium disulphide under the conditions set out under reference No 49 in Annex III
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-01
Produktidentifikator
Selen
CAS-Nr.
7782-49-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H301+H331, H331, H373, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
______________________________________________________________________________________________ Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 3 (H301) Akute Toxizität beim Einatmen - Staub und Nebel Kategorie 3 (H331) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (wiederholte Exposition) Kategorie 2 (H373)
Umweltgefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Chronische aquatische Toxizität Kategorie 4 (H413) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition H413 - Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung H301 + H331 - Giftig bei Verschlucken oder Einatmen
Sicherheitshinweise
P301 + P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P304 + P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
2.3 Sonstige Gefahren
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung.