Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
204-881-4/128-37-0
Name der Chemikalie
2,6-di-tert-butyl-p-cresol
Konzentration
1-3
EC/CAS
204-844-2/127-47-9
Name der Chemikalie
[(2E,4E,6E,8E)-3,7-dimethyl-9-(2,6,6-trimethylcyclohexen-1-yl)nona-2,4,6,8-tetraenyl] acetate (45)
Konzentration
48-53
Allgemeine Information
Version
11
Überarbeitet am
2020-12-16
Produktidentifikator
Retinylacetat
1.3 Synonyme:
all-trans Vitamin A acetate
CAS-Nr.
127-47-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41 44 251 51 51, 8002 5500
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360D, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360D
May damage the unborn child
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Reproduktionstoxizität Kategorie 1B (H360D)
Umweltgefahren
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 (H411) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H360D - Kann das Kind im Mutterleib schädigen H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P308 + P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Weitere EU-Kennzeichnung Nur für gewerbliche Anwender
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff keinen betrachtet wird als persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT) / als sehr persistent oder sehr bioakkumulierend (vPvB)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Reproduktionstoxizität Kategorie 1B (H360D) Umweltgefahren Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2 (H411) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16