Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1313-99-1
Name der Chemikalie
Nickel monoxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-215-7
Name der Chemikalie
Nickel monoxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-01
Produktidentifikator
Nickelmonoxid
1.3 Synonyme:
Nickel monoxide; Nickelous oxide
CAS-Nr.
1313-99-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
(800) 424-9300
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H350i, H372, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung
Physikalische Gefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 (H317) Karzinogenität Kategorie 1A (H350i) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (wiederholte Exposition) Kategorie 1 (H372)
Umweltgefahren
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 4 (H413) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen H350i - Kann bei Einatmen Krebs erzeugen H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition H413 - Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P302 + P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P362 + P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P308 + P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Weitere EU-Kennzeichnung Nur für gewerbliche Anwender
2.3 Sonstige Gefahren
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung.