Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-01
Produktidentifikator
Natriummetaperjodat
1.3 Synonyme:
Sodium metaperiodate; Periodic acid (HIO4), sodium salt
CAS-Nr.
7790-28-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
(800) 424-9300
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H271, H314, H318, H372, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H271
May cause fire or explosion; strong oxidiser
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Oxidierende Feststoffe Kategorie 1 (H271)
Gesundheitsrisiken
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1 C (H314) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 (H318) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (wiederholte Exposition) Kategorie 1 (H372)
Umweltgefahren
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H271 - Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P221 - Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt verhindern P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen
2.3 Sonstige Gefahren
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung.