Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-548-0/7631-90-5
Name der Chemikalie
Sodium hydrogensulphite; Sodium bisulphite
Konzentration
>95
Allgemeine Information
Version
8
Überarbeitet am
2020-12-21
Produktidentifikator
Natriumhydrogensulfit
1.3 Synonyme:
Sodium hydrogen sulfite
CAS-Nr.
7631-90-5
REACH-Registrierungsnummer
01-2119524563-42
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ______________________________________________________________________________________________ Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302)
Umweltgefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken EUH031 - Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
Sicherheitshinweise
P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P264 - Nach Gebrauch Gesicht, Hände und exponierte Haut gründlich waschen
2.3 Sonstige Gefahren
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung. Giftig für terrestrische Wirbeltiere
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Akute orale Toxizität Kategorie 4 (H302) Umweltgefahren Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16