Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-01
Produktidentifikator
Natriumcyanid
1.3 Synonyme:
Hydrocyanic acid, sodium salt; Prussiate of soda; Cyanide of sodium
CAS-Nr.
143-33-9
REACH-Registrierungsnummer
01-2119480141-49
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
(800) 424-9300
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H300, H300+H310+H330, H310, H330, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Gegenüber Metallen korrosive Stoffe/Gemische Kategorie 1 (H290)
Gesundheitsrisiken
Akute orale Toxizität Kategorie 1 (H300) Akute dermale Toxizität Kategorie 1 (H310) Akute Toxizität beim Einatmen - Staub und Nebel Kategorie 1 (H330) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (wiederholte Exposition) Kategorie 1 (H372)
Umweltgefahren
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 (H410) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung H300 + H310 + H330 - Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen EUH032 - Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
Sicherheitshinweise
P390 - Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden P330 - Mund ausspülen P280 - Schutzhandschuhe / Schutzkleidung tragen P302 + P350 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P304 + P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert
2.3 Sonstige Gefahren
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung. Giftig für terrestrische Wirbellose Toxizität gegenüber Bodenorganismen Giftig für terrestrische Wirbeltiere