Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
232-384-2/8012-95-1
Name der Chemikalie
PO, Paraffin-oils
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-31
Produktidentifikator
Lithium
CAS-Nr.
7439-93-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H260, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H260
In contact with water releases flammable gases which may ignite spontaneously
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Kategorie 1 (H260)
Gesundheitsrisiken
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1 B (H314) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 (H318)
Umweltgefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H260 - In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden EUH014 - Reagiert heftig mit Wasser
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P402 + P404 - An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren P223 - Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P302 + P335 + P334 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen
2.3 Sonstige Gefahren
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung. Tränendreizend (Substanz, die den Tränenfluss verstärkt). Toxizität gegenüber Bodenorganismen