Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-16
Produktidentifikator
Kaliumsuperoxid
1.3 Synonyme:
Potassium dioxide
CAS-Nr.
12030-88-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Oxidierende Feststoffe Kategorie 2 (H272)
Gesundheitsrisiken
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1 A (H314) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 (H318)
Umweltgefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden EUH014 - Reagiert heftig mit Wasser
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P221 - Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt verhindern P371 + P380 + P375 - Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen
2.3 Sonstige Gefahren
Reagiert mit Wasser In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung.