Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
232-189-2/7789-78-8
Name der Chemikalie
Calcium hydride
Konzentration
<100
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-11
Produktidentifikator
Calciumhydrid
1.3 Synonyme:
Calcium Dihydride
CAS-Nr.
7789-78-8
REACH-Registrierungsnummer
01-2120774384-47
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H260, H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H260
In contact with water releases flammable gases which may ignite spontaneously
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Substanzen/Gemische, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase abgeben Kategorie 1 (H260)
Gesundheitsrisiken
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 (H315) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319)
Umweltgefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H260 - In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können H315 - Verursacht Hautreizungen H319 - Verursacht schwere Augenreizung EUH014 - Reagiert heftig mit Wasser
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P302 + P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P332 + P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P231 + P232 - Inhalt unter inertem Gas handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. P302 + P335 + P334 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen
2.3 Sonstige Gefahren
Reagiert mit Wasser In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung.