Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-15
Produktidentifikator
Caesium
CAS-Nr.
7440-46-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
USA 201-796-7100
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H260, H314, H318, H361
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H260
In contact with water releases flammable gases which may ignite spontaneously
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Kategorie 1 (H260)
Gesundheitsrisiken
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1 B (H314) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 (H318) Reproduktionstoxizität Kategorie 2 (H361)
Umweltgefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H260 - In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H361 - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen EUH014 - Reagiert heftig mit Wasser
Sicherheitshinweise
P223 - Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P302 + P335 + P334 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen
2.3 Sonstige Gefahren
Reagiert mit Wasser In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung.