Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7439-92-1
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-100-4
Name der Chemikalie
Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-11
Produktidentifikator
Blei
1.3 Synonyme:
Lead metal
CAS-Nr.
7439-92-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H360FD, H362, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H360FD
May damage fertility; May damage the unborn child
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Reproduktionstoxizität Kategorie 1A (H360FD) Wirkungen auf oder über die Laktation (H362) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (wiederholte Exposition) Kategorie 1 (H372)
Umweltgefahren
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 (H410) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H362 - Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition H360FD - Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P308 + P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P263 - Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden Weitere EU-Kennzeichnung Nur für gewerbliche Anwender
2.3 Sonstige Gefahren
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung. Giftig für terrestrische Wirbeltiere