Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-442-4/7553-56-2
Name der Chemikalie
Iodine (I)
Konzentration
10-15 20-30
EC/CAS
206-019-2/288-32-4
Name der Chemikalie
Imidazol (2015/1221)
Konzentration
5-10
EC/CAS
203-919-7/111-90-0
Name der Chemikalie
2-(2-Ethoxyethoxy)ethanol Diethylene Glycol Monoethyl Ether (DEGEE)
Konzentration
50-75
Allgemeine Information
Version
10
Überarbeitet am
2020-12-31
Produktidentifikator
Aqualine Complete 5
1.3 Synonyme:
Karl Fischer Reagent
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+44 (0)1509 231166, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, (800) 424-9300, 001 (202) 483-7616, +41 44 251 51 51, 8002 5500
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BVBA
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H360D, H372
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ______________________________________________________________________________________________ Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1 C (H314) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 (H318) Reproduktionstoxizität Kategorie 1B (H360D) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (wiederholte Exposition) Kategorie 1 (H372)
Umweltgefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H360D - Kann das Kind im Mutterleib schädigen H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen Weitere EU-Kennzeichnung Nur für gewerbliche Anwender
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1 C (H314) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 (H318) Reproduktionstoxizität Kategorie 1B (H360D) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (wiederholte Exposition) Kategorie 1 (H372) Umweltgefahren Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16