Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-778-1/7726-95-6
Name der Chemikalie
Bromine, elemental
Konzentration
>95
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-01-06
Produktidentifikator
Brom
1.3 Synonyme:
Bromine molecule.; Diatomic bromine; Dibromine
CAS-Nr.
7726-95-6
REACH-Registrierungsnummer
01-2119461714-37
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
(800) 424-9300
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Acros Organics BV
E-Mail-Addresse
info@acros.com, acros.techsupport@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H330, H400
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Akute Toxizität beim Einatmen - Dämpfe Kategorie 1 (H330) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1 A (H314) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 (H318)
Umweltgefahren
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H330 - Lebensgefahr bei Einatmen H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen
Sicherheitshinweise
P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P304 + P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden
2.3 Sonstige Gefahren
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung. Tränendreizend (Substanz, die den Tränenfluss verstärkt).