Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-149-8/128-37-0
Name der Chemikalie
2,6-di-tert-butyl-p-cresol
Konzentration
<1,00%
EC/CAS
204-881-4
Name der Chemikalie
Butylated Hydroxytoluene
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-01-24
Produktidentifikator
Killgerm ULV 400
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Biozid
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
acotec GmbH
E-Mail-Addresse
info@acotec-online.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS08 Gesundheitsgefahr Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn; Gesundheitsschädlich R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. N; Umweltgefährlich R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, k ann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Bei längerem oder wiederholtem Hautk ontakt kann Dermatitis (Hautentzündung) durch die entfettende Wirkung des Lösungsmittels entstehen.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich
R-Sätze
50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Weitere Informationen
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar