Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-03-16
Produktidentifikator
Di(2-ethylhexyl)ether; 80%
CAS-Nr.
10143-60-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemikalien für Forschung und Entwicklung, Analytik und Produktion
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 6131/19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
abcr GmbH
E-Mail-Addresse
sds@abcr.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Produkt definition
Stoff
CLP-KLASSIFIZIERUNG
H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 H335 SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION) (Atemwegsreizung) - Kategorie 3
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GEMÄSS DER RICHTLINIE 67/548/EWG [DSD]
Gefahrenhinweise
Reizend H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H315 - Verursacht Hautreizungen. H335 - Kann die Atemwege reizen.
R-Sätze
R36/37/38- Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
S-Sätze
S26- Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39- Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Signalwort
Achtung
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P261 - Einatmen von Dampf vermeiden. P304 + P340 + P312 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302 + P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P332 + P313 - Bei Hautreizung: Ärztliche Hilfe anfordern. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe anfordern.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Bis(2-ethylhexyl)ether
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Andere Gefahren, die zu keiner Keine bekannt. Einstufung führen Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.