Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2018-02-01
Produktidentifikator
YETI LUBE
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Isolierung Gips gegen Wachs
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 7733-9410-0
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
abc dental ag
E-Mail-Addresse
info@svdh.ch, info@toxinfo.ch, sdb@yeti-dental.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Enthält
Natriumtetradecylsulfat 01.02.2018 (Überarbeitungsdatum) DE - de 1/11
Gefahrenhinweise
H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 - Dampf, Nebel nicht einatmen. P280 - Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe tragen. P303+P361+P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt und Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1 H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenschäden.