Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
247-761-7/26530-20-1
Name der Chemikalie
2-Octyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
< 1
EC/CAS
939-253-5/68424-85-1
Name der Chemikalie
Alkyl (C12-16) dimethylbenzyl ammonium chloride
Konzentration
10 - < 25
EC/CAS
144-62-7
Name der Chemikalie
oxalic acid
Konzentration
N/A
EC/CAS
205-634-3
Name der Chemikalie
Oxalic acid, its esters and alkaline salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-08-11
Produktidentifikator
NELL ULTRA
REACH-Registrierungsnummer
nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Algen-, Grünbelag- und Pilzentferner Biozidprodukt
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 / 19 240 - Giftinformationszentrum Nord
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Abacus Chemiegesellschaft mbH
E-Mail-Addresse
info@abacus-chemie.de, s.ising@abacus-chemie.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317, H318, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Abschnitt
Gefahrenkategorien
Kategorie
Gefahrenhinweise
3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1 Skin Corr. 1 H314 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 3.4S Sensibilisierung der Haut 1 Skin Sens. 1 H317 4.1A gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität) 1 Aquatic Acute 1 H400 4.1C gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizi- 2 Aquatic Chronic 2 H411 tät) Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Der- mis reichende Nekrose. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS05, GHS07, GHS09
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Nebel/Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke so- fort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Behälter nur restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Kindergesicherter Verschluss ja Ertastbares (fühlbares) Warnzeichen ja
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Quaternäre Ammoniumverbindungen, Benzyl- C12-C16-Alkyldimethylchlorid, Octylisothiazoli- non, Isotridecanol, ethoxyliert, Oxalsäure
Bemerkungen
Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.