Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-106-7/7439-97-6
Name der Chemikalie
Mercury (Hg)
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-01-16
Produktidentifikator
Futura Basic - Capsules Liquid
CAS-Nr.
7439-97-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Dentaler Füllwerkstoff Amalgam
NOTRUFNUMMERN:
+46 8 59441250 (AB Ardent Sweden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
AB ARDENT
E-Mail-Addresse
regulatory@ardent.se
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H330, H360D, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H330
Fatal if inhaled
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 2 H330 Lebensgefahr bei Einatmen. Repr. 1B H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE 1 H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS06 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Quecksilber (Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrenhinweise
H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Weitere Informationen
Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG, die für den Endverbraucher bestimmt sind und invasiv oder unter Körperberührung angewendet werden, sind von der Kennzeichnungspflicht gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS) ausgenommen. Nur für gewerbliche Anwender.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar