Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
207-635-4/486-66-8
Name der Chemikalie
Daidzeol; 4',7-Dihydroxyisoflavone; 7-hydroxy-3-(4-hydroxyphenyl)-4-benzopyrone (44)
Konzentration
>95
Allgemeine Information
Version
3
Überarbeitet am
2024-02-11
Produktidentifikator
4",7-Dihydroxyisoflavone
1.3 Synonyme:
4`,7-Dihydroxyisoflavone; Daidzeol
CAS-Nr.
486-66-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
001-800-227-6701, +32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
4`,7-Dihydroxyisoflavone; Daidzeol
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 (H315) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319)
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung H315 - Verursacht Hautreizungen
Sicherheitshinweise
P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P302 + P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen
Enthält
Substanz, mit Verdacht auf endokrine Eigenschaften, bzw. von der endokrine Eigenschaften bekannt sind Enthält einen Stoff in den Listen der nationalen Behörden für endokrine Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 (H315) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16