Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
247-500-7/55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
418-6
Allgemeine Information
Version
1.00
Überarbeitet am
2026-04-30
Produktidentifikator
Ultimate Shine Interior Protectant Spray G2202 [G220216]
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Automotive/Fahrzeugbau
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M (Schweiz) GmbH
E-Mail-Addresse
innovation.ch@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
ACHTUNG
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
ACHTUNG. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS07 (Ausrufezeichen)
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze) Allgemeines: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Weitere Informationen
EUH208
Enthält
Reaktionsmasse aus α-3-(3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-tert-butyl-4- hydroxyphenyl)propionyl-ω-hydroxypoly(oxyethylen) und α-3-(3-(2H-benzotriazol-2- yl)-5-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionyl-ω-3-(3-(2H-benzotriazol-2-yl)-5-tert-butyl- 4-hydroxyphenyl)propionyloxypoly(oxyethylen). | Reaktionsmasse aus: 5-Chlor-2- methyl-4-isothiazolin-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG- Nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 3% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung Information aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte: Enthält ein Biozid (Konservierung) C(M)IT/MIT (3 1)
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.