Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
216-823-5/1675-54-3
Name der Chemikalie
2,2'-[(1-methylethylidene)bis(4,1-phenyleneoxymethylene)]bisoxirane
Konzentration
15-
Allgemeine Information
Version
2.00
Überarbeitet am
2026-02-05
Produktidentifikator
Scotch Klebstoff Extra Stark
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Klebstoff
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
3M (Schweiz) GmbH
E-Mail-Addresse
innovation.ch@mmm.com
GHS-Informationen
Signalwort
GEFAHR
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
GEFAHR. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung: GHS02 (Flamme)GHS07 (Ausrufezeichen)
Gefahrenpiktogramme
Produktidentifikator (enthält): Chemischer Name CAS-Nr. EG-Nummer Gew. -% Butanon 78-93-3 201-159-0 40 - 70
Gefahrenhinweise
(H-Sätze) H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
(P-Sätze) Allgemeines: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261A Einatmen von Dampf vermeiden. P280B Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter einer Entsorgung gemäß lokalen/regionalen/nationalen Vorschriften zuführen.
Weitere Informationen
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 40% des Gemisches bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter akuter oraler Toxizität.
Enthält
9% Bestandteile mit unbekannter Gewässergefährdung
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt. Dieses Material enthält keine Stoffe, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bewertet werden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Zur Einstufung der Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren dieses Materials wurde die Berechnungsmethode auf Basis der Bestandteile angewandt; außer in Fällen, in denen Testdaten verfügbar sind oder die physikalische Form die Einstufung beeinflusst. Die Einstufung(en), die auf Testdaten oder physikalischer Form basieren, sind nachstehend gegebenenfalls angegeben. Einstufung: Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 - Flam. Liq. 2; H225 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 - Eye Irrit. 2; H319 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3 - STOT SE 3; H336 Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.